Unsere Vereinsfassung sieht vor, dass alle Mitglieder (ab 16 Jahren, Ausnahme Ehren-Mitglieder) während eines Geschäftsjahres (1.1.-31-12.) 5 Arbeitsstunden für das Vereinswohl leisten.
Für jeden, der diese Leistung nicht oder nur teilweise erbringt, werden am Ende des Jahres pro nicht geleisteter Arbeitsstunde derzeit Eur. 15,- erhoben.
Die Möglichkeiten, diese Arbeitsstunden zu leisten, sind vielfältig:
Darüber hinaus fallen ständig Arbeiten an, die der Vorstand zu seiner Entlastung vergeben kann (einfach jemand vom Vorstand ansprechen) oder mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ansprechpartner für die Registrierung der Stunden ist der 2. Vorstandsvorsitzende.
Die Abrechnung nicht geleisteter Stunden erfolgt automatisch durch Lastschrift vom hinterlegten Konto (Kassenwart)